NS-Opfer drei Tage im Blickpunkt

Mit Filmen und Flashmob in der Vöhler Synagoge an Holocaust erinnern

Mit Geschichte kritisch auseinandersetzen: Karl-Heinz Stadtler ist Vorsitzender des Förderkreises Synagoge Vöhl. Er lädt anlässlich des Holocaust-Gedenktages zu Veranstaltungen ein. © Foto: Stefanie Rösner
Vöhl – Mit Blick auf den Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar lädt der Förderkreis der Vöhler Synagoge am kommenden Wochenende zu einer dreitägigen Veranstaltung ein. Auf dem Programm stehen von Samstag bis Montag Filmvorführungen, ein Flashmob und eine Gedenkfeier.
Die Deutschen taten sich schwer mit der Vergangenheitsbewältigung nach dem Zweiten Weltkrieg. Trotz Entnazifizierung und Spruchkammerverfahren wirkten zwölf Jahre NS-Propaganda nach. Vor allem in den Dörfern und kleinen Städten blieben die Verantwortungsträger der Vorkriegs- und Kriegsjahre noch lange in verantwortlichen Positionen, blickt Karl-Heinz Stadtler, Vorsitzender des Förderkreises, auf die Geschichte zurück.
Auch in den Dörfern und Städten Waldeck-Frankenbergs begann die kritische Auseinandersetzung mit der eigenen Vergangenheit erst in den 80er-Jahren des vorigen Jahrhunderts, also ungefähr 40 Jahre nach Kriegsende. Eine Initialzündung dafür, dass man sich auch in der Region mit der Verfolgung und Vernichtung der Juden kritisch auseinandersetzte, bildete die 1978 von Marvin J. Chomsky gedrehte vierteilige Serie über das Schicksal der Berliner Familie Weiß in der NS-Zeit, die ein Jahr später auch in Deutschland gezeigt wurde.

Filmvorführungen

Am kommenden Samstag und Sonntag, 25. und 26. Januar, werden in zwei mehrstündigen Veranstaltungen die vier Teile der Serie in der Synagoge gezeigt.
Am Samstag dauert die Filmvorführung mit den Teilen 1 und 2 von 16 bis 22 Uhr. Dort werden die Ereignisse der Jahre 1935 bis 1942 geschildert. Zunächst geht es unter anderem um die Nürnberger Gesetze und Novemberpogrome, die Emigration von Josef Weiss nach Warschau und die Tötung der Tochter Anna in der Euthanasie-Tötungsanstalt Hadamar. Die Täterperspektive wird anhand der Familie Dorf dargestellt.
Im zweiten Teil kommt auch Josefs Frau Berta nach Warschau. Das Leben im dortigen Ghetto, aber auch die Situation im KZ Buchenwald mit Korruption und Prostitution werden ebenso thematisiert wie der Kampf von Partisanen gegen die Deutschen. – Zwischen den beiden Serien bietet der Verein ein leichtes Abendessen an.
Am Sonntag werden von 13 bis 18 Uhr die Ereignisse der Jahre 1942 bis 1945 geschildert. Josef und Berta Weiss erleben das Warschauer Ghetto und erfahren, dass die Warschauer Juden in das nahegelegene Vernichtungslager Treblinka deportiert werden. Nach dem Tod Heydrichs fällt der SS-Mann Erik Dorf beim Nachfolger Kaltenbrunner in Ungnade und zweifelt an der Rechtmäßigkeit seines Tuns.
Der Aufstand im Warschauer Ghetto und seine Niederschlagung, die sogenannte „Endlösung der Judenfrage“ mit den Massenmorden in Auschwitz, wo auch Berta und Josef Weiss sowie ihr Sohn Karl ermordet werden, sind wesentliche Inhalte des vierten Teils der Serie. Es geht auch um die Frage von Schuld aus verschiedenen Perspektiven. Nach dem dritten Teil bietet der Vöhler Förderkreis Kaffee und Kuchen für die Besucher an.
Um den Imbiss am Samstagabend und Kaffee und Kuchen am Sonntag planen zu können, bittet der Förderverein bis Freitagmittag, 24. Januar, um Anmeldung unter info@synagoge-voehl.de oder unter Tel. 05635/1022.

Flashmob

Der eigentliche Holocaust-Gedenktag ist am Montag, 27. Januar – der Tag, an dem das KZ Auschwitz, wo über eine Million Menschen ermordet wurden, von sowjetischen Soldaten befreit wurde. Von 17 bis 18 Uhr wird die Synagoge von außen beleuchtet, wie auch viele andere Gebäude bundesweit, was als Flashmob bezeichnet wird. Damit setzt der Verein ein Zeichen für eine offene Gesellschaft, für Freiheit und Demokratie. Innen präsentiert er die Namen der fast 800 Holocaust-Opfer aus Waldeck-Frankenberg auf einem Bildschirm.

Der Opfer gedenken

Am Montag um 19 Uhr erinnern Schüler der Ederseeschule Herzhausen an die Schrecken der Diktatur. Sie stellen dar, dass die Demokratie das System ist, in dem wir leben wollen. Nachdem in den Vorjahren die Artikel 1 bis 3 behandelt wurden, steht diesmal der Artikel 4 des Grundgesetzes im Vordergrund. „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“ Dieses Grundrecht wird kontrastiert mit der Art und Weise, wie das NS-Regime zwischen 1933 und 1945 mit diesem Recht verfahren ist.
RED

2025 WLZ 21. 01.