Genehmigung für weitere Windkraftanlage

Windrad mit Gesamthöhe von 220 Metern wird bei Freienhagen installiert

Freienhagen Das Regierungspräsidium (RP) Kassel hat die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) im Windpark Freienhagen genehmigt.

Der Antrag stammt vom Mai 2024. Die erteilte Genehmigung berechtigt zur Errichtung und zum Betrieb einer WEA des Typs Enercon E-160 EP5 E2 mit einer Nabenhöhe von 140 Metern, einem Rotordurchmesser von 160 Metern, einer Gesamthöhe von 220 Metern und einer Nennleistung von 5,5 Megawatt. Die Aufstellfläche befindet sich in der Gemarkung Freienhagen.

Der Genehmigungsbescheid enthält diverse Nebenbestimmungen. Hintergrund: Generell bedürfen die Errichtung und der Betrieb von WEA mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).

Hierfür zuständig sind in Nord-Ost-Hessen die Immissionsschutzdezernate 33.1 (Kassel) und 33.2 (Bad Hersfeld) des Regierungspräsidiums Kassel. Von Seiten des Regierungspräsidiums waren insbesondere beteiligt die Abteilungen Regionalplanung und die Obere Naturschutzbehörde. Sie befassten sich vorrangig mit den Themen Natur- und Artenschutz als wesentliche Faktoren für die Flächenausweisung und Anlagengenehmigung.

In der Planungsregion Nord-Ost-Hessen sind zwei Prozent der Landesfläche als Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie festgelegt worden. Das entspricht laut RP rund 167 Quadratkilometern.
RED

2025 WLZ 10. 04.