Bürger als Investoren gesucht

Auslaufende Pachtverträge bringen neuen Schwung in die Diskussion

Neue Windräder drehen sich am Schiebenscheid: Die Waldecker Stadtverordneten verabschiedeten eine Absichtserklärung, um interessierten Bürgern eine Beteiligung an einer Bürger-Windenergieanlage zu ermöglichen. Ob sich das mit Blick auf ändernde Rahmenbedingungen umsetzen lässt, soll nun geklärt werden. © FOTO: CORNELIA HÖHNE

Waldeck – Mehrere neue Windenergieanlagen entstehen derzeit in den Gemarkungen Sachsenhausen, Höringhausen  und Freienhagen. Erlöse aus Windenergie könnten künftig nicht nur in die Stadtkasse fließen, sondern auch auf die Konten investitionswilliger Bürger.
Die Stadtverordnetenversammlung fasste in ihrer aktuellen Sitzung in der Stadthalle in Sachsenhausen nämlich eine Absichtserklärung, wonach die Stadt Waldeck eine eigene Windenergieanlage betreiben und gleichzeitig die Flächen zum Bau weiterer Anlagen an Betreibergesellschaften verpachten kann.

Eine Bürger-Windenergieanlage war vor einigen Jahren – noch in der Amtszeit des früheren Bürgermeisters Jörg Feldmann – bereits in der politischen Diskussion, wurde aber nie umgesetzt. Nun bringen auslaufende Pachtverträge das Thema wieder in Schwung.

Im Gemarkungsgebiet Waldeck ist unter anderem das Windvorranggebiet KB 39 „Tanzplatz und Schwarzer Bruch“ ausgewiesen und wurde an potenzielle Investoren zum Bau von Windkraftanlagen verpachtet. Ende 2019 wurde unter anderem mit dem Investor Green City, der zwischenzeitlich von der Firma Qair übernommen wurde, ein Pachtvertrag für die städtischen Flächen am Sachsenhäuser Schiebenscheid abgeschlossen, die in dem Windvorranggebiet liegen. Ausschlaggebendes Kriterium war damals unter anderem das Pachtangebot. Die Bindefrist aus diesem Pachtvertrag läuft zum 20. Dezember 2025 ab, wenn bis dahin keine Genehmigung zum Bau von Windenergieanlagen vorliegt. Das ist bislang nicht der Fall, und auch ein Genehmigungsverfahren wurde nach Auskunft der Stadtverwaltung noch nicht eingeleitet.

Die Qair habe inzwischen mitgeteilt, dass ein Bau einer Anlage zu den damals festgelegten Pachtzahlungen aufgrund der Kostenentwicklung unwirtschaftlich erscheint, und legte ein neues Pachtangebot vor. Das hatten die Stadtverordneten kürzlich bereits abgelehnt und den Magistrat beauftragt, den Ausbau in Eigenregie zu prüfen. Ein Neustart des Projekts nach dem 1. Januar 2026 bringt jedoch diverse Unsicherheiten mit sich. Zum 30. Juni 2025 läuft das Wind-Beschleunigungsgesetz aus. Dann sind neue avifaunistische Erhebungen notwendig, und das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) läuft in seiner heutigen Form zum Jahresende 2026 aus. Das würde eine mehrjährige Verzögerung bedeuten.

Vor diesem Hintergrund hat die Bürger-Wind Heitzelberg GmbH eine weitere Variante vorgestellt, mit der die Stadt eine eigene Anlage betreiben und gleichzeitig die Flächen für weitere Anlagen verpachten kann. Zur Umsetzung des Projekts wurde eine Absichtserklärung abgegeben.

Die Fachausschüsse hatten sich bereits intensiv damit befasst. In der kurzen Aussprache in der Stadtverordnetenversammlung begrüßte Bauausschussvorsitzender Philipp Litschel (SPD) grundsätzlich das Projekt, um auch Bürger an den Erlösen teilhaben zu lassen und somit die Akzeptanz der Windenergieanlagen zu steigern. Die endgültige Entscheidung, ob die Stadt Waldeck eine Windkraftanlage übernimmt, soll erst nach Vorlage aller wesentlichen Informationen wie Wind- und Ertragsgutachten, Angebote, Zuschlag EEG und Wirtschaftlichkeitsberechnung erfolgen.
CORNELIA HÖHNE

2025 WLZ 10. 05.

Ergänzung durch H. Figge: In der Höringhäuser Gemarkung
„ Schwarzer Bruch“ steht auch eine Windkraftanlage vor der Fertigstellung.