Verwaltungsstellen des Kreises zwischen den Jahren geschlossen

Ausnahmen für Leitstelle, Abfallentsorgung und Zulassungsstellen – Anliegen vor Weihnachten erledigen

Waldeck-FrankenbergDie Verwaltungsstellen des Landkreises Waldeck-Frankenberg in Korbach und Frankenberg bleiben vom 29. Dezember bis inklusive 2. Januar 2026 geschlossen. Durch die Schließung ist der Regelbetrieb in der Kreisverwaltung zwischen den Jahren ausgesetzt.

Von der Regelung ausgenommen ist jedoch die Zentrale Leitstelle, sie ist 365 Tage im Jahr rund um die Uhr besetzt. Auch für die Entsorgungsanlagen und die Zulassungsstellen gibt es eine Sonderregelung. Das teilte die Kreisverwaltung mit.

Entsorgungsanlagen: Für die Abfallentsorgungsanlagen gelten folgende Zeiten: Geismar und Flechtdorf: 24. Dezember von 8 bis 12 Uhr geöffnet, 27. Dezember von 8 bis 12 Uhr geöffnet, 29. und 30. Dezember von 8 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 16 Uhr geöffnet, 31. Dezember geschlossen, – 2. Januar von 8 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 14.30 Uhr geöffnet. Bad Wildungen: 24. Dezember geschlossen, 27. Dezember geschlossen, 29. und 30. Dezember von 8 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 16 Uhr geöffnet, 31. Dezember geschlossen, 2. Januar von 8 bis 13.30 Uhr geöffnet. Das Abfallberatungstelefon ist zwischen den Jahren nicht besetzt.

Zulassungsstellen: Die Zulassungsstellen im Landkreis haben zwischen den Jahren wie folgt geöffnet:Bad Wildungen: 29. Dezember von 7.30 bis 12 Uhr geöffnet, 30. Dezember von 7.30 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr geöffnet, 2. Januar geschlossen. Battenberg: 29. und 30. Dezember geschlossen, am 2. Januar von 8.30 bis 12.30 Uhr geöffnet. Frankenberg: 29. Dezember von 7.30 bis 12 Uhr geöffnet, 30. Dezember von 7.30 bis 12 Uhr geöffnet, am 2. Januar geschlossen. Die Zulassungsstellen in Bad Arolsen und im Korbacher Kreishaus haben in dieser Zeit gänzlich geschlossen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist bei den Zulassungsstellen erforderlich. Hierfür sollte die Online-Terminvergabe unter landkreis-waldeck.frankenberg.de/onlinetermin genutzt werden. Ein spontaner Besuch ist leider nicht möglich. Sowohl für die Verwaltung als auch für die Bürgerinnen und Bürger sind die Sprechzeiten so besser planbar.

„Wir haben uns auch in diesem Jahr aus Energiespargründen für die Schließung unserer Verwaltungsstellen zwischen den Jahren entschieden“, begründet Landrat Jürgen van der Horst die Entscheidung. Es wird um Verständnis für diese Maßnahme gebeten, dringende Anliegen, die persönlich vorgebracht werden müssen, sollten bis zur Woche vor Weihnachten erledigt werden. Der Landkreis weist darauf hin, dass zahlreiche Anträge an die Kreisverwaltung online gestellt werden können. Weitere Informationen gibt es unter landkreis-waldeck-frankenberg.de/onlineantrag. RED

2025 WLZ 16. 12.