Die Stadt Waldeck fördert private Photovoltaik-Anlagen
Antragsteller berichten von spürbaren Vorteilen durch eigene Stromerzeugung – Topf für 2025 ist noch nicht ausgeschöpft

Eine Abordnung der Grünen informierte sich bei Heiner Brinckemper über dessen Erfahrungen mit dem Förderprogramm. © Foto: Grüne/pr
Waldeck – Auf Initiative der Grünen-Fraktion fördert die Stadt Waldeck erneuerbare Energien auf Bestandsgebäuden. Ziel des Förderprogramms ist es, mehr Bürgerinnen und Bürger zum Umstieg auf klimafreundliche Energie zu motivieren und so weniger das Treibhausgas CO2, das für den derzeitigen Klimawandel, ursächlich ist, zu produzieren. Bis zu 750 Euro an Zuschüssen werden für den Einbau einer PV-Anlage gewährt (100 Euro pro kWp), 75 Euro für eine Mikro-PV- oder Balkonanlage sowie Plug-In-PV, 250 Euro für die Installation eines ortsfesten Stromspeichers in Verbindung mit einer bestehenden oder neu errichteten PV-Anlage.
Eine Abordnung der Fraktion B90/ Die Grünen des Stadtparlamentes der Stadt informierte sich bei einem der ersten Antragsteller über seinen Umgang und seine Erfahrungen mit dem Förderprogramm: Heiner Brinckemper aus dem Stadtteil Waldeck.
Er berichtet: „Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Antrag vor Beginn des Projekts gestellt und bewilligt wird.“ Das Auffinden der Richtlinien auf der Homepage der Stadt Waldeck sei allerdings nicht ganz einfach gewesen. Das Beantragen der Förderung selbst habe aber schnell und problemlos funktioniert.
Seit der Bewilligung profitiert Brinckemper nach eigenen Angaben von der eigenen Solarenergie. Er deckt einen Teil seines häuslichen Stromverbrauchs selbst ab. Mit Blick auf aktuelle Speicherlösungen am Markt sieht er zudem weiteres Potenzial, sich noch unabhängiger vom Stromnetz zu machen.
Als Anreiz zur Förderung privater PV-Anlagen wurden 15.000 Euro im Haushalt bereitgestellt. Der Finanztopf sei noch nicht ausgeschöpft, erfuhren die Grünen auf Nachfrage bei der Verwaltung. Es könnten also noch Anträge auf Förderung gestellt werden. Zu finden sind die Informationen in der „Richtlinie zur Förderung von erneuerbaren Energien bei Bestandsgebäuden“ vom 17.11.2025 auf der Homepage der Stadt Waldeck. RED
2025 WLZ 16. 12.