Kreisverwaltung zwischen den Jahren geschlossen
Leitstelle von der Schließung ausgenommen – Sonderregelung für Zulassungsstellen und Abfallentsorgung
Waldeck-Frankenberg – Die Verwaltungsstellen des Landkreises Waldeck-Frankenberg in Korbach, Frankenberg und Dorfitter bleiben vom 23. bis inklusive 30. Dezember dieses Jahres geschlossen. Von der Regelung ausgenommen ist die Zentrale Leitstelle des Landkreises. Auch für die Entsorgungsanlagen und die Zulassungsstellen gibt es eine Sonderregelung. Das teilte die Kreisverwaltung mit.
Die Zentrale Leitstelle im Kreishaus Korbach ist 365 Tage im Jahr rund um die Uhr besetzt. An Heiligabend bleiben alle Abfallentsorgungsanlagen ganztägig geschlossen. Die Anlagen in Bad Wildungen, Flechtdorf und Geismar werden zwischen den Jahren geöffnet haben. Dafür gelten folgende Zeiten: Am 27. Dezember haben sie von 8 bis 13.30 Uhr geöffnet. Am 28. Dezember haben die Anlagen in Flechtdorf und Geismar von 8 bis 12 Uhr geöffnet; Bad Wildungen hat an diesem Tag geschlossen.
Am 30. Dezember haben die Anlagen in Bad Wildungen, Geismar und Flechtdorf von 8 bis 12.30 und von 13.30 bis 16 Uhr geöffnet. Am 31. Dezember haben die Anlagen Flechtdorf und Geismar von 8 bis 12 Uhr geöffnet; Bad Wildungen hat an diesem Tag geschlossen. Die regulären Öffnungszeiten gelten wieder ab 2. Januar 2025 für alle Stationen.
Die Zulassungsstellen im Landkreis haben zwischen den Jahren wie folgt geöffnet: am 23. Dezember von 8 bis 13 Uhr in Bad Arolsen, von 7.30 bis 12 Uhr in Bad Wildungen, von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 15 Uhr in Battenberg sowie von 7.30 bis 12 Uhr in Frankenberg. Am 27. Dezember haben sie in Bad Wildungen von 7.30 bis 12.30 Uhr geöffnet und in Frankenberg von 7.30 bis 12 Uhr. Am 30. Dezember haben sie von 8 bis 13 Uhr in Bad Arolsen und von 7.30 bis 12 Uhr in Bad Wildungen geöffnet. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich. Hierfür soll bitte nach Möglichkeit die Online-Terminvergabe unter landkreis-waldeck.frankenberg.de/onlinetermin genutzt werden. Ein spontaner Besuch ist nicht möglich.
„Wir haben uns auch in diesem Jahr aus Energiespargründen für die Schließung unserer Häuser zwischen den Jahren entschieden“, begründet Landrat Jürgen van der Horst die Entscheidung und bittet um Verständnis.
Es wird gebeten, dringende Anliegen, die persönlich vorgebracht werden müssen, in der Woche vor Weihnachten zu erledigen. Zahlreiche Anträge könnten online gestellt werden können. Weitere Informationen unter landkreis-waldeck-frankenberg.de.
RED