Förderprogramm für lokale Verbände
Kellerwaldverein fördert gemeinnützige Projekte bis zu 80 Prozent
Eröffnung des „Pumptracks“ in Thalitter: Die 20 000 Euro für den Fahrrad-Parcours wurden vom Kellerwaldverein und dem Leader-Programm gefördert. © Foto: Kellerwaldverein/PR
Waldeck-Frankenberg – Die Region Kellerwald-Edersee hat vorbehaltlich der Mittelzuweisung durch den Bund und das Land Hessen auch im Jahr 2025 die Möglichkeit, Kommunen, Vereinen und Verbänden eine finanzielle Unterstützung für Projekte im Rahmen des sogenannten „Regionalbudgets“ anzubieten. Die Projekte müssen der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung entsprechen und jeweils im laufenden Jahr (April bis Oktober) umgesetzt werden. Mittelübertragungen sind nicht möglich. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 1000 Euro inklusive Mehrwertsteuer und dürfen maximal 20000 Euro betragen. Die Förderquote beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Bruttokosten.
Die Auswahl der Projekte erfolgt durch das LEADER-Entscheidungsgremium auf Grundlage der Projektauswahlkriterien des Projektauswahlkriterienkatalogs für das Regionalbudget und dem in der Region definierten Prozess. Das Regionalbudget richtet sich an Vereine, Verbände und Kommunen. Gewerbetreibende und Vorsteuerabzugsberechtigte sind aus beihilferechtlichen Gründen von der Förderung ausgeschlossen. Gefördert werden Informations- und Beratungsleistungen zur Entwicklung von bedarfsorientierten, regionalen Wohnkonzepten, Vorhaben aus den Bereichen Gesundheit, Versorgung, Freizeit und Kultur, außerschulische Bildungsmaßnahmen zu Themen wie Kulturgeschichte, Kulturlandschaft, nachhaltiges Handeln oder Ehrenamt. Auch Vorhaben der tourismusnahen Infrastruktur, des Kultur- oder Aktivtourismus oder der Naherholung sowie Projekte der Bioökonomie, ehrenamtliche Initiativen für ein nachhaltiges Konsumverhalten, Ansätze der Selbstversorgung, Pflege und Erhalt von Streuobstwiesen können von dem Programm profitieren.
Priorität hat im Jahr 2025 das Thema „Gemeinschaftliches Wohnen und Leben auf dem Land“ mit dem Motto „Alte Bausubstanz beleben! Gemeinschaftlich Wohnen, Arbeiten und Innovationen schaffen“. Seitens der Bewerber ist der Geschäftsstelle das vereinfachte Formblatt Projektbeschreibung mit allen entsprechenden Unterlagen bis spätestens Sonntag, den 23. Februar 2025 einzureichen. Zu diesem Zeitpunkt sollten die Unterlagen vollständig sein. Nur Projektvorhaben, bei denen die Unterlagen vollständig sind, können in die Projektauswahl einbezogen werden.
Etwaige Fragen beantwortet die Geschäftsstelle im Vorfeld gerne.
JAKOB BÜCHSENSCHÜTZ
2024 WLZ 21. 12.